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Teilerfolg von Mepha im Streit mit Merck
Neue Zürcher Zeitung, 03.09.2007

Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat am 22. August den Antrag von MSD, Mepha mittels einer vorsorglichen Massnahme die Herstellung und den Verkauf von Alendron zu untersagen, abgewiesen. In der Verfügung des Gerichts heisst es, die Nichtigkeit des Grundpatents und des darauf beruhenden «ergänzenden Schutzzertifikats» sei glaubhaft gemacht worden, was zur Abweisung des Begehrens geführt habe. Doch ist zwischen Mepha und MSD immer noch ein Prozess hängig, in dem der Generika-Hersteller verlangt, dass besagtes Schutzzertifikat für nichtig zu erklären sei. ai.


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